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Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung handelt es sich um eine uralte, traditionsreiche und in vielen Kulturen bekannte Form der Bestattung. Es wird bei uns grundsätzlich immer ein Sarg benötigt, welcher nach der Trauerfeier im Krematorium eingeäschert wird. Die Asche wird dann in einer Urne beigesetzt. Eine Urnenbeisetzung kann mit oder ohne Trauerfeier durchgeführt werden.

Zu beachten ist, das eine Feuerbestattung nur durchgeführt werden darf, wenn vom Verstorbenen eine Einverständniserklärung / Willenserklärung vorhanden ist, welche bei Lebzeiten verfasst werden muß. Bei Fehlen der Erklärung durch den Verstorbenen kann auch von den nächsten Angehörigen eine Feuerbesattung veranlasst werden.

Wie bei der Erdbesattung unterscheidet man zwischen verschiedenen Grabarten:

Urnenwahlgrab

Das Urnenwahlgrab kann wie bei der Erdbestattung gemäß der Friedhofssatzung selber ausgewählt werden. Auch hier besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem Einzelgrab, Doppelgrab oder Familiengrab, dessen Nutzungsdauer auf Wunsch nach nach Ablauf der ersten Ruhezeit verlängert werden kann.

Urnenreihengrab

Wie bei der Erdbesattung wird das Urnenreihengrab von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, es kann nur eine Urne beigesetzt werden und auch hier ist wie beim Reihengrab der Erdbesattung eine Verlängerung der Nutzungsdauer nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.

Urnengemeinschaftsfeld / anonyme Feuerbestattung

Es findet eine anonyme Beisetzung in einem Urnenhain ohne genaue Bezeichnung der Grabstelle statt. Eine Trauerfeier ist auch möglich, die Pflege der Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung übernommen und ist in der Friedhofsgebühr enthalten.