Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die herkömmliche, traditionelle Art der Bestattung. Hier findet nach der Trauerfeier die Beisetzung in einem Sarg in der Erde statt.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Grabarten:
Das Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit, die Lage und die Größe des Grabes selbst auszuwählen (abhängig von der jeweiligen Friedhofsatzung). Auf Wunsch kann das Grab als Doppelgrab oder Familiengrab erworben werden, dadurch sind mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle möglich. Ein Wahlgrab muß während der Ruhezeit gepflegt werden, nach Ablauf des Nutzungsrechtes / der Ruhezeit (20 - 30 Jahre) kann je nach Friedhof das Nutzungsrecht auf Wunsch verlängert werden.
Hinweis: Sollten Sie selbst keine Möglichkeit zur Grabpflege haben, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, anderer Wohnort etc. besteht die Möglichkeit, die Grabpflege durch den Gärtner Ihres Vertrauens durchführen zu lassen. So sind Sie sicher, dass das Grab immer gepfegt und ordentlich ist, auch wenn Sie selber nicht regelmäßig vor Ort sein können.
Das Reihengrab
Bei einem Reihengrab besteht keine Wahlmöglichkeit, hier entscheidet die Friedhofsverwaltung die Wahl des Platzes, in der Regel das nächste freie Grab in der Reihe. Auch für das Reihengrab besteht die Pflicht der Grabpflege während der Ruhezeit / Nutzungsdauer (je nach Friedhof 20 - 30 Jahre), mit dem Unterschied, dass das Nutzungsrecht nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht mehr erworben werden kann. Auch beim Reihengrab besteht selbsverständlich die Möglichkeit, die Grabpflege durch den Gärtner Ihres Vertrauens durchführen zu lassen.
Die anonyme Grabstätte
Bei einem anonymen Reihengrab besteht ebenfalls keine Wahlmöglichkeit der Lage des Grabes. Diese wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt. Nach der Beisetzung wird das Grab eingeebnet und wieder Gras eingesäht - dadurch ist es nicht mehr als Grab erkennbar.